09.12.2009 - Pressemitteilung
Erste Jahresbilanz des Regierungspräsidium Darmstadt Seit dem Inkrafttreten der hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung im Bereich der Osteopathie im November 2008 konnten vom hessenweit zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt bereits 112 Osteopathinnen und Osteopathen staatlich anerkannt werden, so Regierungspräsident Johannes Baron.
Bei dem Personenkreis handelt es sich um Physiotherapeuten, Masseure und medizinische Bademeister mit einer Zusatzausbildung in manueller Therapie sowie um Heilpraktiker, die vor dem 22. November 2008 eine gleichwertige Weiterbildung in der Osteopathie absolviert haben und in Hessen wohnen oder arbeiten.
Voraussetzung für die Anerkennung der Gleichwertigkeit ist allerdings, dass die Weiterbildung in der Osteopathie vor dem 22. November 2008 begonnen wurde und spätestens am 21. November 2013 abgeschlossen sein wird. Darüber hinaus muss die Weiterbildung, sowohl mindestens 1350 praktische und theoretische Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten umfassen, als auch der jetzt staatlich geregelten Weiterbildung entsprechen.
Für die Antragstellung gilt hierfür noch eine Übergangsfrist bis 21. November 2013. Bei nach dem 22. November 2008 begonnenen Weiterbildungen in der Osteopathie kann eine staatliche Anerkennung als Osteopathin und Osteopath nur noch dann erfolgen, wenn die Weiterbildung an einer vom Regierungspräsidium Darmstadt staatlich anerkannten Weiterbildungseinrichtung in Hessen absolviert und die staatliche Prüfung bestanden wurde.
Anträge auf staatliche Anerkennung können beim Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2, 64278 Darmstadt gestellt oder über die Homepage www.rp-darmstadt.hessen.de (Pfad Arbeit/Soziales Gesundheitsfachberufe) abgerufen werden.
Pressestelle:
Regierungspräsidium Darmstadt
Pressesprecher: Gerhard Müller
Telefon: 06151-125412
E-Mail:
pressestelle@rpda.hessen.deRegierungspräsidium Darmstadt