04.02.2010 - Pressemitteilung
Tagungsunterlagen zu Veranstaltung des Regierungspräsidiums und der IHK Wiesbaden online Zum 1. April 2010 müssen Betriebe, die mit gefährlichen, nachweispflichtigen Abfällen umgehen, Nachweise über die Entsorgung dieser Abfälle grundsätzlich elektronisch führen. Betroffen sind sowohl Abfallerzeuger, Beförderer, Sammler als auch Abfallentsorger. Die Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden des Regierungspräsidiums Darmstadt und die Industrie- und Handelskammer Wiesbaden haben jetzt in den Räumlichkeiten der IHK Wiesbaden rund 120 Vertreterinnen und Vertreter hessischer Unternehmen mit diesen Regelungen vertraut gemacht.
Zu Veranstaltungsbeginn gab das RP zunächst einen Einblick in die Grundlagen des Nachweisverfahrens. Im Anschluss wurde die Umsetzung des elektronischen Verfahrens im Unternehmen beleuchtet. Die Firmenvertreter erfuhren, ob sie teilnahmepflichtig sind, welche Teilnahmemöglichkeiten bestehen und welche Punkte im Unternehmen zur Umsetzung noch abzuprüfen sind.
Zwingendes Erfordernis für die Teilnahme am elektronischen Verfahren ist die einmalige Registrierung bei der Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS). Das RP informierte über verschiedene Möglichkeiten zur Registrierung und erläuterte ausführlich die erforderlichen Schritte.
Abschließend wurde ein Ausblick gegeben auf Regelungen der neuen EU-Abfall-Rahmenrichtlinie, die innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Die Tagungsunterlagen der nunmehr achten gemeinsamen Veranstaltung von IHK und RP sind im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt
und im Internetauftritt der IHK Wiesbaden
eingestellt. Weitere Informationen zum elektronischen Nachweisverfahren sind zudem über die Homepage der Zentralen Koordinierungsstelle der Länder
abrufbar.
Pressestelle:
Regierungspräsidium Darmstadt
Pressesprecher: Gerhard Müller
E-Mail:
pressestelle@rpda.hessen.deRegierungspräsidium Darmstadt