17.06.2010 - Pressemitteilung
Im Regierungsbezirk Darmstadt wurden im vergangenen Jahr insgesamt 139.383 Wirbeltiere in genehmigten Tierversuchen und zu anderen wissenschaftlichen Zwecken (u.a. bei der Ausbildung von Biologiestudenten und Tierpflegern) eingesetzt. Dies geht aus der aktuellen Jahresstatistik hervor, die das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) heute veröffentlichte.
Im Vergleich zu den Vorjahreszeiträumen sind die Zahlen weiterhin geringfügig rückläufig. Die Anzahl der durch die Behörde genehmigten Tierversuchsvorhaben ist allerdings im Jahresvergleich erneut deutlich angestiegen. Dass trotz der erheblichen Zunahme an Versuchen die Zahl der eingesetzten Versuchstiere konstant gehalten werden konnte, wertet die Behörde nicht zuletzt als einen Erfolg ihrer Arbeit.
Wir prüfen bei jedem einzelnen Tierversuchsantrag sehr genau, ob der beantragte Versuchszweck nicht auch über alternative Methoden ohne den Einsatz von Versuchstieren oder zumindest mit einer geringeren Anzahl von Tieren erreicht werden kann. Ebenso wird detailliert geprüft, ob der Versuch unerlässlich und ethisch vertretbar ist, erläutert Regierungspräsident Johannes Baron.
Am häufigsten wurden weiterhin Mäuse eingesetzt (61,55 %), gefolgt von Ratten (23,81 %), Kaninchen (5,02 %), Fischen (3,97 %) und Meerschweinchen (2,57 %). Andere Tierarten werden nur selten für Versuche herangezogen (jeweils weniger als 1 %).
In Südhessen werden Tierversuche in der Regel von den hier ansässigen Pharma-konzernen, Universitäten und öffentlichen wie privaten Forschungseinrichtungen durchgeführt. Ein Großteil der Tiere wird für die Erforschung von Krankheiten verwendet, größtenteils in Versuchen zur Erforschung von Stoffwechselstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Erkrankungen des Nervensystems und Tumorleiden. Auch für gesetzlich vorgeschriebene Versuche im Rahmen der Herstellung und der Qualitätskontrolle von Produkten für die Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin sowie für toxikologische Untersuchungen wird ein Teil der Tiere eingesetzt.
Die Durchführung von Versuchen an Wirbeltieren unterliegt in Deutschland grundsätzlich der Genehmigungspflicht, in Hessen sind für das Verfahren die Regierungspräsidien zuständig. Bei jeder Entscheidung über die Genehmigung eines Versuchsvorhabens wird das RP von der ehrenamtlichen und unabhängigen Tierschutzkommission, bestehend aus Vertretern von Tierschutzorganisationen und Fachwissenschaftlern, unterstützt und beraten.
Tierversuche auf das unerlässliche Maß zu beschränken und die Anzahl und das Leiden von Versuchstieren zu verringern ist allen beteiligten Behörden in Hessen ein sehr wichtiges Anliegen, so Regierungspräsident Johannes Baron.
Hierzu wird seitens des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im zweijährigen Rhythmus auch der mit 15.000 Euro dotierte Hessische Tierschutz-Forschungspreis ausgeschrieben, der die Entwicklung alternativer Verfahren vorantreiben soll. Trotz vielschichtiger Bemühungen ist es nach heutigem Stand der Wissenschaft aber nicht möglich, auf die Durchführung von Tierversuchen gänzlich zu verzichten.
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