11.12.2009 - Pressemitteilung
Das Darmstädter Regierungspräsidium hat jetzt für die Brunnen I + II Bremthal der Stadt Eppstein ein Wasserschutzgebiet festgesetzt. Die Schutzgebietsfestsetzung ist erforderlich, um im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung das Grundwasser im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage zu schützen. Der Verordnungstext ist im Staatsanzeiger des Landes Hessen Nr. 46 / 2009 S. 2616 veröffentlicht und kann auch im Internet unter www.staatsanzeiger-hessen.de eingesehen werden.
Das Wasserschutzgebiet besteht aus drei Zonen um die Wassergewinnungsanlage. Dort sind solche Nutzungen nicht möglich, die sich nachteilig auf das Grundwasser auswirken können. Auch Verbote, die sich an die Allgemeinheit richten, wie die Lagerung von Heizöl und die Bebauung in der engeren Schutzzone, wurden in die Verordnung mit aufgenommen. Wegen bereits erhöhter Nitratbelastungen im Grund-wasser enthält die Schutzgebietsverordnung zudem zahlreiche Nutzungseinschränkungen.
Wie das Regierungspräsidium erläutert, wird ein Wasserschutzgebiet ausgewiesen, wenn dies das Wohl der Allgemeinheit erfordert. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn es sich um den Schutz von Wassergewinnungsanlagen handelt, die der öffentlichen Wasserversorgung dienen. Die entsprechenden Anträge auf Festsetzung eines Wasserschutzgebietes werden deshalb in der Regel vom Träger der Wasser-versorgung, im vorliegenden Fall der Stadt Eppstein, gestellt.
Das Regierungspräsidium hat in dem durchzuführenden Verfahren eine Bündelungs-funktion und beteiligt zahlreiche Fachbehörden. Außerdem wird der Verordnungs-entwurf öffentlich bekannt gemacht und somit den Betroffenen Gelegenheit gegeben, Anregungen und Bedenken vorzubringen. Wegen der im Verfahren zur Festsetzung der Grenzen und Verbote notwendigen umfangreichen Untersuchungen und der vorgetragenen Anregungen und Bedenken sind solche Schutzgebietsausweisungen sehr zeitaufwendig und können mitunter mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
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Regierungspräsidium Darmstadt
Pressesprecher: Gerhard Müller
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