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RP startet Anhörungsverfahren zur Änderung der geplanten Teil-Ortsumgehung Friedberg-Fauerbach

09.02.2010 - Pressemitteilung

Das Anhörungsverfahren für die Änderung der geplanten nördlichen Teil-Ortsumgehung (im Zuge der Landesstraße 3351) der Stadt Friedberg, Stadtteil Fauerbach, ist eingeleitet worden. Der Planungsabschnitt beginnt an der Anbindung an die Fauerbacher Straße in Gegenlage zur Fritz-Reuter-Straße und reicht bis zum Anschluss an die bestehende L 3351 ca. 400 m östlich der Usa-Querung. Die betroffene Kommune, Fachbehörden und sonstigen Stellen wurden vom Regierungspräsidium Darmstadt in den diesen Tagen angeschrieben und können eine Stellungnahme abgeben. Auch wird die Öffentlichkeit beteiligt.

Bereits 1998 wurde ein Anhörungsverfahren für den Neubau der Teil-Ortsumgehung samt Umbau des Knotens Fritz-Reuter-Straße/Fauerbacher Straße/ Straße „Am Kindergarten“, die Anlage von Geh- und Radwegen, den Neubau einer Brücke über die Usa sowie den Teilrückbau der L 3351 (Dorheimer Straße) und die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt. Die gegen die Maßnahme erhobenen Einwendungen wurden in einem Erörterungstermin im September 1999 besprochen. Dies führte dann zu Änderungen insbesondere im Anschlussbereich Fauerbach.

Nach den jetzt eingereichten Planunterlagen des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen Schotten beträgt die Länge der Neubaustrecke ca. 1,05 km. Die ursprünglich vorgesehene Anbindung in Form einer signalgeregelten Kreuzung wurde aufgegeben. Stattdessen ist nun ein Kreisverkehrsplatz mit einem Außendurchmesser von 31 m vorgesehen. Dadurch werden im Kreuzungsbereich mehr Grunderwerb sowie der Gebäudeabbruch des Hauses Fauerbacher Straße 82 erforderlich. Durch die Umgestaltung haben sich auch die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen geändert. Schließlich sind gegenüber der früheren Planung im Bereich der Straße „Am Kindergarten“ zwei Bushaltestellen vorgesehen.

Die Änderungen machten zudem eine Aktualisierung der landschaftspflegerischen Unterlagen erforderlich. Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehören auch trassenferne Kompensationsmaßnahmen in den Gemarkungen Friedberg und Bauernheim. Die Gesamtkosten der Maßnahme sind auf 4,939 Mio. Euro veranschlagt.

Die Planunterlagen für das Änderungsverfahren liegen in der Zeit vom 1. März bis zum 31. März 2010 bei der Stadtverwaltung Friedberg während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme aus. Einwendungen von Betroffenen gegen den Plan können bis zum 14. April 2010 bei der Stadt Friedberg oder dem Regierungspräsidium Darmstadt schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Maßgeblich ist der Eingangsstempel.

Bis zum 16. April 2010 haben die zuständigen Kommunen, Fachbehörden und sonstigen Stellen Gelegenheit eine Stellungnahme zum Planvorhaben abzugeben. „Über die Durchführung eines Erörterungstermins wird das Regierungspräsidium nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen zu gegebener Zeit entscheiden“, so Regierungspräsident Johannes Baron.


Pressestelle: Regierungspräsidium Darmstadt
Pressesprecher: Gerhard Müller
Telefon: 06151-125412E-Mail: pressestelle@rpda.hessen.de



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