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RP genehmigt drei Windkraftanlagen bei Friedberg-Bruchenbrücken

07.06.2010 - Pressemitteilung

In der Nähe des Friedberger Stadtteiles Bruchenbrücken können drei Windkraftanlagen errichtet und betrieben werden. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat die entsprechende immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt.

 Ursprünglich hatte die Fa. ABO Wind AG Ende 2004 einen Genehmigungsantrag für fünf Windkraftanlagen gestellt, der vom Regierungspräsidium mit Bescheid vom 7. September 2005 abgelehnt wurde. Grund hierfür war, dass die Stadt Friedberg ihr Einvernehmen verweigerte und eine bauliche Veränderungssperre erlassen hatte.

Auf die Klage der Fa. ABO-Wind hin, hob das Verwaltungsgericht Gießen mit Urteil vom 5. September 2008 den RP-Ablehnungsbescheid auf und verpflichtete das Regierungspräsidium zur Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts. Das Gericht hielt die von der Stadt Friedberg erlassene Veränderungssperre für unwirksam (unzulässige Verhinderungsplanung).

Weiterhin hatte das Gericht deutlich gemacht, dass die Verweigerung des Einvernehmens durch die Stadt Friedberg materiell rechtswidrig sei, da keine öffentlichen Belange dem Vorhaben entgegenstünden. Den Antrag der Stadt Friedberg auf Zulassung der Berufung hat der Hess. VGH mit Beschluss vom 28.5.2009 abgelehnt, so dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen damit rechtskräftig wurde.

Im Rahmen des erneuten Beteiligungsverfahrens wurden vom RP die Träger öffentlicher Belange einschließlich der Standortgemeinde Friedberg sowie der Nachbargemeinde Wöllstadt angehört. Dabei teilte die Antragstellerin am 30. Juli 2009 mit, dass sich das Verfahren nur auf die Genehmigung von drei Windkraft-anlagen (WKA 1-3) beschränken soll, da sie für die Grundstücke der beiden anderen WKA-Standorte keine Pachtverträge mehr besitzt.

Sowohl die Gemeinde Wöllstadt als auch die Bürgerinitiative Lebensraum Wetter e.V. haben während des gesamten Verfahrens immer wieder Einwendungen gegen das beantragte Vorhaben erhoben mit dem Ziel, die Erteilung der Genehmigung zu verhindern.

„Nach eingehender Prüfung der Rechtslage sowie unter Beachtung der Handlungsempfehlungen des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung und des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu Abständen von raumbedeutsamen Windenergieanlagen zu schutzwürdigen Räumen und Einrichtungen vom 26. März 2010 waren die vorgebrachten Einwendungen jedoch nicht geeignet, eine Versagung der Genehmigung zu begründen“, erläuterte Regierungspräsident Johannes Baron abschließend.


Pressestelle: Regierungspräsidium Darmstadt
Pressesprecher: Gerhard Müller
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