02.02.2010 - Pressemitteilung
RP Darmstadt : Keine Vermarktung von Chemikalien ohne Registrierung Das Regierungspräsidium Darmstadt hat im Rahmen eines EU-weiten Überwachungsprojektes die Umsetzung der neuen europäischen Chemikalienverordnung in Hessen überprüft und dabei vereinzelt Registrierungs-mängel festgestellt. Eine Vermarktung von Stoffen ohne ordnungsgemäße Registrierung ist jedoch verboten, so das Regierungspräsidium.
Im Frühjahr 2009 hatte die Europäische Chemikalienagentur in Helsinki das Überwachungsprojekt REACH-EN-FORCE 1 gestartet. Die Mitgliedsstaaten sollten die praktische Umsetzung der am 01. Juni 2007 in Kraft getretenen EU-Chemikalienverordnung REACH überprüfen. REACH schreibt eine Registrierungspflicht für hergestellte bzw. in die EU eingeführte Stoffe ab einer Menge von 1 Tonne/Jahr ab dem 1. Juni 2008 vor.
Ohne Daten kein Markt, so lautet die Kernbestimmung der REACH-Verordnung. Dies bedeutet, nur wenn ausreichende Datensätze zu den Stoffeigenschaften vorliegen und die entsprechenden Verwendungen hinsichtlich des Gesundheits- und Umweltrisikos als sicher bewertet wurden, dürfen die Stoffe in der EU produziert oder in die EU eingeführt werden. Diese Daten müssen für die erforderliche Registrierung der Europäischen Chemikalienagentur vorgelegt werden. Das erste REACH-Überwachungsprojekt konzentrierte sich auf die Überprüfung der Stoffe, für deren Registrierung Übergangsfristen bis 2018 in Anspruch genommen werden dürfen. Vorrausetzung ist jedoch, dass die Stoffe bis zum 1. Dezember 2008 bei der Europäischen Chemikalienagentur vorregistriert wurden.
15 der 16 deutschen Bundesländer nahmen an dem Projekt teil, darunter auch Hessen. In Hessen ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, zentral für die Überwachung der Registrierungspflichten nach der REACH-Verordnung zuständig. Im Rahmen der Projektdurchführung haben Inspektoren in Produktionsbetrieben und bei Chemikalienhändlern geprüft, ob die Stoffe nach den Anforderungen der REACH-Verordnung (vor)registriert wurden.
Die Ergebnisse der im Europäischen Wirtschaftsraum durchgeführten Inspektionen werden derzeit durch die Europäische Chemikalienagentur ausgewertet. Nach Mitteilung der ECHA wurden in den 28 teilnehmenden Ländern ca. 850 Inspektionen durchgeführt. Erste Ergebnisse der Auswertung deuten auf eine im Allgemeinen gute Umsetzung der REACH-Bestimmungen hin.
Auch das Regierungspräsidium Darmstadt bescheinigt den meisten der überprüften Betriebe einen guten Informationsstand über die Anforderungen der REACH-Verordnung. In einigen Betrieben wurden jedoch auch Mängel bei der Registrierung festgestellt. Hier konnten durch die frühzeitige Überprüfung der Betriebe möglichen Verstößen gegen die REACH-Bestimmungen und damit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen vorgebeugt werden, denn ohne eine ordnungsgemäße Vorregistrierung dürften die betreffenden Stoffe nicht mehr im Europäischen Wirtschaftsraum hergestellt oder vermarktet werden. Der Abschlussbericht zum Überwachungsprojekt soll noch im ersten Quartal 2010 von der Europäischen Chemikalienagentur veröffentlicht werden.
Ein zweites Überwachungsprojekt ist bereits in Planung und wird sich auf die gewerblichen Verwender von Chemikalien, insbesondere diejenigen, die aus einzelnen Stoffen Gemische herstellen, konzentrieren, so das Regierungspräsidium abschließend.
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