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Elektronischer Abfallnachweis kommt zum 1. April

21.01.2010 - Pressemitteilung
Regierungspräsidium und IHK Wiesbaden informieren am 3. Februar 2010
 

Zum 1. April 2010 müssen Betriebe, die mit gefährlichen, nachweispflichtigen Abfällen umgehen, Nachweise über die Entsorgung dieser Abfälle grundsätzlich elektronisch führen. Betroffen sind Abfallerzeuger, Beförderer, Sammler als auch Abfallentsorger.

Die Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden des Regierungspräsidiums Darmstadt und die Industrie- und Handelskammer Wiesbaden informieren am 3. Februar 2010 in den Räumlichkeiten der IHK Wiesbaden (in Wiesbaden, Wilhelmstraße 24-26, Großer Saal) über die anstehenden Änderungen.

„Die Erfahrungen zeigen“, so Regierungspräsident Johannes Baron, „dass Stichtage oft erst dann wahrgenommen werden, wenn sie kurz bevorstehen. Die genannten Regelungen lassen sich innerbetrieblich jedoch nicht von einem Tag auf den anderen umsetzen“. Sie bedürfen vielmehr grundsätzlicher Entscheidungen bzgl. der Art der Umsetzung sowie ggf. Klärungen in Geschäftsprozessen.

In der nunmehr achten gemeinsamen Veranstaltung von IHK und RP soll daher praxisbezogen erläutert werden, welche Voraussetzungen zur Umsetzung der neuen Regelungen im Unternehmen gegeben sein müssen, welche notwendigen Schritte einzuleiten sind und welche Auswirkungen die Neuerungen haben werden. Darüber hinaus wird ein Ausblick gegeben auf die Regelungen der neuen EU-Abfall-Rahmenrichtlinie, die innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Informationen zur Veranstaltung erhält man über den Veranstaltungskalender auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt oder den Internetauftritt der IHK Wiesbaden www.ihk-wiesbaden.de.

Weitere Informationen zum elektronischen Nachweisverfahren sind zudem über die Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt im Bereich Umwelt & Verbraucher -> Abfall sowie bei der Zentralen Koordinierungsstelle der Länder unter www.zks-abfall.de abrufbar.


Pressestelle: Regierungspräsidium Darmstadt
Pressesprecher: Gerhard Müller
Telefon: 06151-125412E-Mail: pressestelle@rpda.hessen.de



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