08.06.2010 - Pressemitteilung
Die ersten heißen Tage verlocken dazu, sich in oftmals idyllischen Baggerseen Abkühlung zu verschaffen. Dieser Spaß, so die zum Regierungspräsidium Darmstadt gehörende Bergaufsicht, kann aber in nicht dafür freigegebenen Badebereichen lebensgefährlich sein.
Die Uferböschungen sind oft sehr steil und Flachwasserbereiche entsprechend schmal. Außerdem kann es zu Rutschungen kommen und Tiefenwasser an die Oberfläche strömen. Dieses sehr kalte Wasser kann zu einem lebensbedrohlichen Kälteschock führen. Auch ist die Wassertiefe durch abbaubedingte Trübung oft nicht einfach abzuschätzen, erläutert Regierungspräsident Johannes Baron.
Von den eingesetzten Abbaugeräten gehen ebenfalls Gefahren aus, die von den Erholungssuchenden nur schwer einzuschätzen sind. Das Baden in Baggerseen ohne Badebereich ist daher verboten. Vorhandene Absperrungen und Warnschilder werden oftmals ignoriert, so dass es immer wieder zu tragischen Unfällen kommt.
Im Jahr 2009 ertranken deutschlandweit laut der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) 474 Menschen, davon 30 in Hessen. 154 Todesfälle in Seen stehen 14 in Schwimmbädern gegenüber.
Regierungspräsident Johannes Baron empfiehlt daher dringend, nur zum Baden freigegebene Seen und Seeabschnitte aufzusuchen. Informationen rund um die hessischen Badegewässer finden sich im Internet unter http://badeseen.hlug.de
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