28.05.2010 - Pressemitteilung
Nach einem zehnmonatigen Verfahren hat das Regierungspräsidium Darmstadt die Novellierung des Landschaftsschutzgebietes Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main abgeschlossen. Das künftige Schutzgebiet umfasst Flächen in allen Frankfurter Gemarkungen und hat künftig eine Größe von 10.850 ha (bisher 10.700 ha).
Die kurze Verfahrensdauer, so Regierungspräsident Johannes Baron, ist der intensiven und guten Zusammenarbeit zwischen dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main mit ihren Fachämtern und der Oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium in Darmstadt zu verdanken. Die Überarbeitung der aus dem Jahr 1998 stammenden Verordnung war aufgrund von Änderungen in den gesetzlichen Vorgaben und durch die Rechtsprechung zu Landschaftsschutzgebieten erforderlich geworden. Außerdem wurde das Verfahren dazu genutzt, den Verordnungstext zu modernisieren und die bisherigen Abgrenzungen des Gebietes auf aktuelle und digitale Kartengrundlagen umzustellen.
Eines der wesentlichen Ziele des Landschaftsschutzgebietes ist es, den Frankfurter Grüngürtel und die Grünzüge nach innen und außen, mit seinen Freiräumen wie Parks, Grünflächen, Auen und Wäldern für die Erholung der Bevölkerung im Frankfurter Stadtgebiet zu bewahren. Durch verschiedene Regelungen in der Verordnung soll das begrenzte Naturraumpotential der Stadt Frankfurt am Main quantitativ und qualitativ gegenüber dem steigenden Bedarf an Flächen für Verkehr, Siedlung, Gewerbe und Industrie gestärkt werden.
Die Möglichkeit direkt im Stadtgebiet Natur und authentische Kulturlandschaft zu erleben, erläutert Regierungspräsident Johannes Baron, bildet einen wichtigen Standortfaktor, der mit zur Anziehungskraft des Rhein-Main-Gebietes beiträgt. Wichtig hierfür sind der unmittelbare Zugang zur freien Landschaft, der Schutz vor Inanspruchnahme durch sonstige Nutzungsinteressen wie z.B. Bauvorhaben und die Vernetzung der Grünflächen sowie der land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen.
Mit der Veröffentlichung der Verordnung im Staatsanzeiger für das Land Hessen am 31. Mai 2010, tritt die neue Landschaftsschutzgebietsverordnung am 1. Juni 2010 in Kraft.
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