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34 Millionen Euro für gemeinnützige Zwecke

19.01.2010 - Pressemitteilung
RP Darmstadt: 52 neue Stiftungen anerkannt
 

Das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) hat im vergangenen Jahr insgesamt 51 gemeinnützige Stiftungen und eine Familienstiftung per Urkunde als rechtsfähig anerkannt. Die 2009 hinzugekommenen Stiftungen des bürgerlichen Rechts wurden von den Stifterinnen und Stiftern mit einem Gesamtvermögen von über 34 Millionen Euro ausgestattet. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Kapitalzuwachs um mehr als 70 Prozent.

„Der anhaltende Trend zu Stiftungsneugründungen wird durch dieses Ergebnis bestätigt“, so Regierungspräsident Johannes Baron. Alleine in den letzten drei Jahren kamen 185 Stiftungen mit einem Volumen von 156,8 Millionen Euro hinzu. Die Gesamtzahl der Stiftungen im Bereich des Regierungspräsidiums Darmstadt hat sich im Verlauf des vergangenen Jahres auf 1.128 erhöht.

Erneuter Schwerpunkt der Stiftungsaktivitäten ist das Stadtgebiet Frankfurt am Main mit 15 Neugründungen. Die übrigen Stiftungsanerkennungen verteilen sich auf die Landkreise und kreisfreien Städte wie folgt:

Hochtaunuskreis (7), Stadt Wiesbaden (5), Wetteraukreis, Main-Kinzig-Kreis und Landkreis Offenbach (je 4), Landkreis Darmstadt-Dieburg, Main-Taunus-Kreis, Odenwaldkreis und Rheingau-Taunus-Kreis (je 3) sowie der Kreis Bergstraße mit einer Neugründung.

„Die breite Basis des Stiftungsgedankens dokumentiert sich unter anderem in der Gründung von fünf neuen Bürgerstiftungen in Maintal, Wölfersheim, Neu-Isenburg, Lampertheim und Bad Schwalbach“, erläutert zudem Regierungspräsident Johannes Baron. Das Regierungspräsidium Darmstadt plant diese positive Entwicklung des bürgerschaftlichen Engagements mit der erneuten Ausrichtung eines Südhessischen Stiftungstags, der als Forum für Information und Präsentation gedacht ist, am 5. November 2010 zu würdigen und zu unterstützen. Schwerpunktthema dieser Veranstaltung soll die Thematik der Stiftungsvernetzung sein. 

Voraussetzung für die Gründung einer Stiftung ist, dass mit den Erträgen aus dem vorgesehenen Stiftungskapital der gewünschte Zweck nachhaltig erfüllt werden kann. Die staatliche Stiftungsaufsicht überwacht Stiftungen dahingehend, dass das Stiftungs-vermögen in seinem Bestand ungeschmälert erhalten bleibt und der Ertrag des Vermögens nur entsprechend der Zweckbestimmung verwendet wird.

Beim Regierungspräsidium Darmstadt können sich potentielle Interessenten zum Thema Stiftungen und Stiftungsneugründung von einem Bearbeiterteam (Bärbel Jung, Tel: 06151-125401, Edeltraut Seigfried, Tel: 12-5539, Elke Erhardt, Tel: 12-5598 und Bernd Fleckenstein, Tel: 12-3719) beraten lassen.


Pressestelle: Regierungspräsidium Darmstadt
Pressesprecher: Gerhard Müller
Telefon: 06151-125412E-Mail: pressestelle@rpda.hessen.de



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