Hessen Logo Regierungspräsidium Darmstadt hessen.de| Inhaltsverzeichnis| Impressum| Kontakt| Hilfe

Anmelden

Elektronisches Nachweisverfahren in der Abfallentsorgung geht an den Start

25.11.2009 - Pressemitteilung

Über die neuen gesetzlichen Regelungen zum elektronischen Nachweisverfahren in der Abfallentsorgung und deren Auswirkungen auf die betriebliche und behördliche Praxis informierte jetzt das Regierungspräsidium Darmstadt.

Kai Werry, Projektleiter beim Regierungspräsidium Darmstadt, war im Rahmen eines Umweltinformationstages bei der der Industrie- und Handelskammer in Darmstadt und Tillmann Küpper, von der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden, informierte in den Wiesbadener RP-Räumen die Bediensteten nachgeordneter Ämter über die geplante Neuregelung.

Mit dem Gesetz und der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung wurden bereits 2007 die Regelungen für das elektronische Nachweisführung eingeführt. Betriebe, bei denen gefährliche Abfälle anfallen, müssen ab dem 1. April 2010 die Nachweise über die Entsorgung dieser Abfälle grundsätzlich auf elektronischem Wege führen.

Zur Erstellung und Versendung der elektronischen Nachweisformulare stehen den Firmen verschiedene Möglichkeiten offen:

- Länder-eANV

Dies ist das Internet-Portal der Länder, über das die Nutzer die zur Nachweisführung erforderlichen Daten eingeben und versenden können. Hierzu wird lediglich ein handelsüblicher PC mit Internetzugang benötigt.

- Provider

Verschiedene Dienstleistungsunternehmen bieten entsprechende Serviceleistungen auf dem Markt an. Diese können, je nach vereinbartem Leistungsumfang, z.B. die Kommunikation mit anderen Firmen bzw. Behörden und die Integration der betriebseigenen EDV beinhalten.

- eigene Software

Die dritte Möglichkeit besteht in der Nutzung kommerzieller Abfallwirtschaftssoftware oder in der Erweiterung der betriebseigenen Software. Abfallerzeuger und -Beförderer müssen die elektronisch geführten Formblätter (Begleitscheine, Entsorgungsnachweise etc.) spätestens ab dem 1. Februar 2011 mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnen. Abfallentsorger müssen bereits mit Beginn der elektronischen Kommunikation am 1. April 2010 elektronisch signieren können. Zur Erstellung der elektronischen Signatur müssen die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betriebe mit einer Signaturkarte und Kartenlesegerät ausgestattet werden, die über Zertifizierungsdiensteanbieter bezogen werden können.

Die elektronische Kommunikation zwischen den Firmen und den Behörden wird über die Zentrale Koordinierungsstelle Abfall (ZKS) erfolgen. Hier werden in einer virtuellen Poststelle elektronische Postfächer für alle Teilnehmer zur Verfügung gestellt, über die die Kommunikation zuverlässig und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Belange abgewickelt wird. Die ZKS hat ihren Betrieb nunmehr aufgenommen, das Länder-eANV Portal unter www.zks-abfall.de ist freigeschaltet.

Um am elektronischen Nachweisverfahren teilnehmen zu können, müssen die betroffenen Betriebe sich bei der ZKS registrieren. Die Registrierung ist entweder elektronisch über das Länder-eANV Portal, den Dienstleister oder über die eingesetzte Abfallwirtschaftssoftware möglich. Voraussetzung ist, dass der Betrieb bereits über die Möglichkeiten der elektronischen Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur verfügt.

Weitere Informationen zum elektronischen Nachweisverfahren sind über die Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt im Bereich Umwelt & Verbraucher sowie bei der Zentralen Koordinierungstelle der Länder unter www.zks-abfall.de abrufbar. Fragen zur Anwendung des Länderportals und der Registrierung beantwortet der Service-Help-Desk der ZKS unter 0180 5042010 (14ct/Min) oder per Mail unter support@zks-abfall.de.


Pressestelle: Regierungspräsidium Darmstadt
Pressesprecher: Gerhard Müller
Telefon: 06151-125412E-Mail: pressestelle@rpda.hessen.de



Regierungspräsidium Darmstadt
© 2010 Regierungspräsidium Darmstadt . Luisenplatz 2 . 64283 Darmstadt