24.11.2009 - Pressemitteilung
RP Darmstadt legt Tierversuchsstatistik für 2008 vor Am bedeutsamen Forschungsstandort Südhessen wurden im Jahr 2008 7,8 % weniger Wirbeltiere in Tierversuchen und zu anderen wissenschaftlichen Zwecken eingesetzt als im Vorjahr. Dies geht aus der Tierversuchsstatistik hervor, die das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) heute vorlegte.
Demnach wurden in 2008 insgesamt 140.598 Wirbeltieren in Tierversuchen und zu anderen wissenschaftlichen Zwecken eingesetzt. Den größten Anteil stellten dabei mit fast 88 % die Nagetiere, insbesondere wurden Mäuse (55 %) und Ratten (28 %) verwendet. Etwa 5,2 % entfielen auf Fische und 3,7 % auf Kaninchen. Alle anderen Tierarten wie z.B. landwirtschaftliche Nutztiere, Hunde oder Katzen stellten zusammen einen Anteil von etwa 3,1 %.
In Südhessen wurden die Tierversuche in der Regel von den hier ansässigen Pharmakonzernen, Universitäten und öffentlichen wie privaten Forschungseinrichtungen durchgeführt. Ein Großteil der Tiere wurde für die weitere Erforschung von Krankheiten eingesetzt, größtenteils in Versuchen zur Erforschung von Stoffwechselstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Erkrankungen des Nervensystems und Tumorleiden.
Auch für gesetzlich vorgeschriebene Versuche im Rahmen der Herstellung und der Qualitätskontrolle von Produkten für die Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin sowie für toxikologische Untersuchungen wurde ein Teil der Tiere verwendet. In Deutschland wurden im Jahr 2008 insgesamt 2.692.890 Wirbeltiere eingesetzt, der Anteil Südhessens liegt folglich bei etwa 5,2 %.
Die Durchführung von Versuchen an Wirbeltieren unterliegt in Deutschland grundsätzlich der Genehmigungspflicht, in Hessen sind für das Verfahren die Regierungspräsidien zuständig. Dabei wird durch Experten des RP detailliert überprüft, ob der Versuch einen legitimen Zweck verfolgt, ob er unerlässlich ist und ob er auch ethisch vertretbar erscheint. Dabei ist von besonderem Interesse, ob die möglichen Leiden und Schmerzen für die Tiere in einem vernünftigen Verhältnis zu dem beabsichtigten Erkenntnisgewinn stehen, der mit dem Versuch erlangt werden soll. Stets wird auch geprüft, ob ein Tierversuch durch alternative Untersuchungsmethoden ersetzbar ist. Sofern dies nicht möglich sein sollte, liegt das Hauptaugenmerk der Behörde auf der Reduktion der Anzahl der eingesetzten Versuchstiere und auf der Begrenzung der möglichen Belastungen für die Tiere auf ein unerlässliches Maß. Bei jeder Entscheidung über die Genehmigung eines Tierversuchs wird das RP von einer ehrenamtlichen und unabhängigen Sachverständigen-Kommission, bestehend aus Vertretern von Tierschutzorganisationen und Fachwissenschaftlern unterstützt und beraten.
"Dass trotz einer steigenden Anzahl von Versuchsprojekten die Zahl der verwendeten Versuchstiere zurückgegangen ist, zeigt dass die intensiven Bemühungen des RP und der Tierschutzkommission nicht umsonst waren, kommentierte Regierungspräsident Johannes Baron die vorgelegte Zahlen.
Tierversuche auf das unerlässliche Maß zu beschränken und die Anzahl und das Leiden von Versuchstieren zu verringern ist allen beteiligten Behörden in Hessen ein sehr wichtiges Anliegen. Hierzu wird seitens des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im zweijährigen Rhythmus auch der mit 15.000 Euro dotierte Hessische Tierschutz-Forschungspreis ausgeschrieben, der die Entwicklung alternativer Verfahren vorantreiben soll. Trotz vielschichtiger Bemühungen ist es nach heutigem Stand der Wissenschaft aber noch nicht möglich, auf die Durchführung von Tierversuchen gänzlich zu verzichten.
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