18.01.2010 - Pressemitteilung
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat jetzt das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Autobahn 643 bei Wiesbaden eingeleitet. Das Gesamtprojekt umfasst den sechsstreifigen Ausbau der BAB 643 zwischen dem Autobahnkreuz Wiesbaden-Schierstein und dem Autobahndreieck Mainz (Rheinland-Pfalz). Die Planung und die Baurechtschaffung für die verschiedenen rheinland-pfälzischen Abschnitte erfolgt durch die dort zuständigen Behörden. Das Verfahren für den Abschnitt von der Landesgrenze Hessen/Rheinland-Pfalz bis zur Anschlussstelle Mombach wird zeitgleich mit dem Verfahren für den hessischen Abschnitt durchgeführt.
Der vom Regierungspräsidium Darmstadt betreute Verfahrensabschnitt umfasst neben dem Ausbau der Richtungsfahrbahnen im Wesentlichen den Neubau der Schiersteiner Rheinbrücke, den Umbau der Anschlussstelle Wiesbaden-Äppelallee mit baulichen Änderungen der L 3482 (Äppelallee), den Umbau des Autobahn-kreuzes Wiesbaden-Schierstein, landschaftspflegerische Kompensationsmaß-nahmen mit einer trassenfernen Kohärenzmaßnahme in den Gemarkungen Geisenheim und Winkel (Oestrich-Winkel) sowie weitere notwendige Folgemaß-nahmen. Die Länge der Ausbaustrecke für den hessischen Teilabschnitt beträgt ca. 2,1 km. Die Gesamtkosten des hessischen Planungsabschnittes sind auf ca. 133,7 Mio. Euro veranschlagt.
Die Planunterlagen für das Straßenbauvorhaben liegen ab heute bis zum 17. Februar 2010 bei den Stadtverwaltungen der Städte Wiesbaden, Oestrich-Winkel und Geisenheim während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme aus. Einwendungen von Betroffenen gegen den Plan können bis zum 3. März 2010 bei den betroffenen Kommunen oder dem Regierungspräsidium Darmstadt schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Maßgeblich ist der Eingangsstempel.
Bis zum 31. März 2010 wiederum haben die zuständigen Kommunen, Fachbehörden und Stellen ebenfalls Gelegenheit eine Stellungnahme zum Planvorhaben abzugeben. Über die Durchführung eines Erörterungstermins wird das Regierungspräsidium nach Auswertung der eingegangenen Einwendungen, Stellungnahmen und Anregungen zu gegebener Zeit entscheiden, so Regierungspräsident Johannes Baron.
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